Digitale Perspektiven für Studium und Weiterbildung

FVHF-Bildungsportal

Lehrende und Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen erhalten mit den kompakten Vorlesungsmodulen und vertiefendem Videomaterial das nötige Werkzeug für die digitale Vermittlung und die fachgerechte Planung einer VHF.

Was ist eine VHF und wie wird sie geplant?

Welche gestalterischen Möglichkeiten bietet die Fassadenbauart und welche technischen Details gilt es zu berücksichtigen?

Studierende und Absolventen sind in puncto Fassadenplanung bisher nur unzureichend auf die Herausforderungen im Architektur- oder Planungsbüro vorbereitet, wie eine Studie im Auftrag des Fachverbandes Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e.V. (FVHF) zeigt. In dem auf sechs bzw. acht Semester verkürzten Studium kommt das Thema Fassade im Allgemeinen und die Vorgehängte Hinterlüftete Fassade im Besonderen zu kurz im Lehrplan.

Zusammen mit dem office for architectural thinking und einem hochschuldidaktischen Beirat, bestehend aus Prof. Dipl.-Ing. Andreas Fuchs von der HS RheinMain, Wiesbaden und Prof. Dr.-Ing. Roland Krippner von der TH Nürnberg, hat der FVHF nun ein digitales Lehrkonzept aus verschiedenen Vorlesungsungsmodulen für das Grund- und Vertiefungsstudium sowie zusammenfassenden Kurzfilmen für das Selbststudium entwickelt.

Digitales VHF Lehrkonzept zur Vorgehängten Hinterlüfteten Fassade | Foto: FVHF e.V.
Digitales VHF Lehrkonzept zur Vorgehängten Hinterlüfteten Fassade | Foto: FVHF e.V.

FVHF-Lehrkonzept

Lehrkonzept zur Vorgehängten Hinterlüfteten Fassade (VHF) speziell für Entwurf, Baukonstruktion und Bauphysik in den Fachbereichen Architektur und Bauingenieurwesen.

  • Grundlagenwissen und Vertiefung
  • zum Einsatz in Lehrveranstaltungen
  • zum Selbststudium
  • produkt- und herstellerneutral
  • ausgewählte Architekturbeispiele vom Deutschen Fassadenpreis für VHF

Konzipiert und entwickelt exklusiv für den FVHF e. V. vom office for architectural thinking, Berlin
Prof. Jan R. Krause, Hochschule Bochum in Kooperation mit hochschuldidaktischem Beirat: Prof. Roland Krippner, TH Nürnberg und Prof. Andreas Fuchs, Hochschule RheinMain

Stand: Juni 2021


Lehrkonzept im Detail

Lehre
Leitlinien
Praxis

Präsentationen für die Lehrmodule




Digitale Tools

Leitlinien und Broschüren

  • Vermittlung von 75 Experten / Referenten
  • Baustellenführungen
  • Werksbesichtigungen
  • Praxis-Workshops

FVHF-Architektenforum

Am 17. Juni 2021 wurde das neue FVHF-Lehrkonzept präsentiert. Die gesamte Veranstaltung kann in der FVHF Mediathek auf YouTube noch einmal angeschaut werden.


Das FVHF-Architekturforum stellte die digitale Lehre an deutschen Hochschulen und zur VHF vor. V.l.n.r. Prof. Jan R. Krause, Moderator der Veranstaltung und Mitverfasser des VHF-Lehrkonzeptes, Prof. Dr.-Ing. Ulrich Möller, HTWK Leipzig, Prof. Dr.-Ing. Marion Meinert, IU Internationale Hochschule Fernstudium, Prof. Dr.-Ing. Roland Krippner, TH Nürnberg und hochschuldidaktischer Beirat des VHF-Lehrkonzeptes und Prof. Dipl.-Ing. Volker Huckemann, HS Bochum.  Foto: FVHF/Dirk Heckmann

Das FVHF-Architekturforum stellte die digitale Lehre an deutschen Hochschulen und zur VHF vor. V.l.n.r. Prof. Jan R. Krause, Moderator der Veranstaltung und Mitverfasser des VHF-Lehrkonzeptes, Prof. Dr.-Ing. Ulrich Möller, HTWK Leipzig, Prof. Dr.-Ing. Marion Meinert, IU Internationale Hochschule Fernstudium, Prof. Dr.-Ing. Roland Krippner, TH Nürnberg und hochschuldidaktischer Beirat des VHF-Lehrkonzeptes und Prof. Dipl.-Ing. Volker Huckemann, HS Bochum.

Foto: FVHF/Dirk Heckmann


Hinweise

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  • Die Nutzung von Inhalten des FVHF in vollständiger unveränderter Form, z. B. von kompletten Präsentationen, Folien oder Video-Clips, ist unter Angabe der Quelle www.FVHF.de erlaubt. 
  • Sind Fotos enthalten ist zusätzlich auch der Fotograf zu nennen.
  • Für die auszugsweise Nutzung von Inhalten des FVHF e.V. durch Nichtmitglieder gilt, dass die Nutzung im gesetzlichen Rahmen des Zitatrechtes gem. § 51 Urhebergesetz erlaubt sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Schranken obliegt ausschließlich dem Nutzer.
  • Für die auszugsweise Nutzung von Inhalten durch Hochschulen, Universitäten oder anderen öffentlichen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen ist die die Nutzung im gesetzlichen Rahmen gem. § 60 a und § 60 c Urheberwissenschaftsgesetz erlaubt.
 

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