Fassaden-Bekleidungselemente und ihre Befestigungen bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall. Davon ausgenommen sind sogenannte “Halbzeuge“, deren Brauchbarkeit rechnerisch nachzuweisen ist (z. B. Aluminium, Kupfer, Titanzink) und kleinformatige Platten zur Fassadenbekleidung (Liste C des DIBt).