Deutscher Fassadenpreis Empfangshalle
FVHF Fragen

Sind Fassadenbegrünungen ebenfalls statisch nachzuweisen?

Fassadenbegrünungen gelten als Sonderlasten und sind beim Standsicherheitsnachweis zu berücksichtigen (DIN 18516-1; Absatz 5.1.3).

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