Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau in den Bereichen Grundlagen, Planung, Ausführung und Produktion sowie die Erarbeitung und Verbreitung von Grundsätzen und Richtlinien auf diesen Gebieten.