Experten für Brandschutz beurteilen die Konstruktionsweise der VHF als sehr sicher. Bei der Planung und Ausführung von Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden und der Auswahl der Baustoffe sind dennoch gesetzliche Bestimmungen des Brandschutzes zu berücksichtigen. Das flexible System der VHF ermöglicht es, alle gesetzlichen Vorschriften und praktischen Anforderungen zu erfüllen.
Die Musterbauordnung (MBO) gibt vor, welche Baustoffklassen die verwendeten Materialien haben müssen. Dabei spielt vor allem die Höhe des Bauwerks, also die Gebäudeklasse, eine wichtige Rolle.
Abweichungen von den Vorgaben der MBO können sich aus den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer ergeben, die hier Vorrang haben.
Die DIN 18516-1 („Außenwandbekleidungen, hinterlüftet, Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze“) verweist in Punkt 4.4 „Anforderungen an den Brandschutz“ auf die Musterliste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Die Leitlinie "Brandschutztechnische Vorkehrungen für VHF" dient dem objektbezogenen Abstimmungs- und Planungsprozess im Hinblick auf den baulichen Brandschutz.
Hinweis: Diese Leitlinie steht jedermann zur Anwendung frei. Durch die Anwendung dieser Leitlinie entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln.
Gemäß § 28 Abs. 4 der Musterbauordnung (MBO) sind bei Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen, wie z. B. Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden, gegen die Brandausbreitung besondere Vorkehrungen zu treffen.
Eine dieser möglichen Vorkehrungen stellen Brandsperren dar. Sie behindern eine Brandausbreitung im Hinterlüftungsraum durch Unterbrechung oder partielle Reduzierung des freien Querschnitts auf ≤ 100 cm²/m Wandlänge.
Gemäß § 28 Abs. 5 der MBO gelten diese Anforderungen nicht für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3. Für diese Gebäudeklassen sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen.
Diese Leitlinie präzisiert und interpretiert die Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) mit ihrer Anlage 2.6/4 als technische Regel zum Einbau von Brandsperren als eine mögliche Vorkehrung im Sinne der MBO § 28 und § 30.
Sie soll die Anwendung ihrer Regelungen erleichtern und diese verständlicher darstellen.
Gesetzliche Regelungen, die in der Planung und Ausführung von VHF beachtet werden müssen:
Bei der Planung und Ausführung von Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden und der Auswahl der Baustoffe sind die gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutzes zu berücksichtigen. Das flexible System der VHF ermöglicht es dank seiner umfangreichen Palette geeigneter Werkstoffe und Materialien, alle gesetzlichen Vorschriften und praktischen Anforderungen zu erfüllen.
Wie sich Brandschutzanforderungen bei Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden (VHF) sicher erfüllen lassen.
Der Brandschutz in Deutschland ist bauaufsichtlich detailliert geregelt. Er orientiert sich an definierten Schutzzielen. Insgesamt ist der Brandschutz Fachplanungsaufgabe. Der FVHF empfiehlt grundsätzlich nichtbrennbare Dämmstoffe, z. B. aus Glas- oder Steinwolle für VHF in allen Gebäudeklassen und für alle Anwendungen.
Die bauphysikalischen Vorteile der VHF sind seit vielen Jahrhunderten bekannt.
Besonders dort, wo es galt dauerhaft witterungsbedingten Einflüssen zu trotzen, kommen traditionell VHF verstärkt zum Einsatz. Auf Lattungen aus Holz wurden regional vorkommende Bekleidungswerkstoffe, wie z.B. Schiefer, Ziegel oder Holz befestigt. Später wurden VHF aus energetischen Gründen um Fassadendämmungen ergänzt.
Der Brandschutznachweis ist in Deutschland Teil der Baugenehmigung für jedes Gebäude. Als oberstes Ziel haben die hierzulande geltenden Brandschutzbestimmungen die Sicherheit der Menschen und orientieren sich daher an der Notwendigkeit für Bewohner und Nutzer, sich selbst in Sicherheit bringen zu können oder von der Feuerwehr gerettet werden zu können.
Ziel des Brandschutzleitfadens in seiner nunmehr vierten Auflage ist es, einheitliche Brandschutzgrundsätze für Planung, Durchführung, Betrieb und Instandhaltung vorzugeben und den am Bau Beteiligten eine Arbeitshilfe an die Hand zu geben. Der Leitfaden wurde seit 1998 über die Grenzen der staatlichen Bauverwaltung bekannt und fand auch bei Kommunen, Architekten und Brandschutzplanern Anwendung und hat dazu beigetragen, dass der Brandschutz bei Gebäuden des Bundes (und nicht nur dort) angemessen berücksichtigt wird.