Vorgehängte hinterlüftete Fassaden punkten nicht nur mit Ästhetik, gutem Witterungs- und Wärmeschutz. Sie tragen als Vorsatzschale auf massiven Verankerungsgründen sehr positiv zur Verbesserung des Schallschutzes durch ein Schalldämmverbesserungsmaß von bis zu 18 dB bei. Die neue FVHF-Leitlinie zeigt die Vorteile der VHF in Bezug zum Schallschutz auf. Jede Einzelkomponente der Bauart VHF – vom Verankerungsgrund über Unterkonstruktion, Dämmung und Hinterlüftungsraum bis zur Bekleidung, Befestigung und Fugenanteil – kann die schalltechnische Wirkung positiv beeinflussen und sollte in der Planung berücksichtigt werden.
Ausführliche Prüfberichte und Messergebnisse der geclusterten FVHF-Schallprüfungen dokumentieren die Verbesserung der Schalldämmung zwischen 12 und 18 dB. Neben der Referenzmessung der unbekleideten Außenwand wurde die Schalldämmung von VHF mit verschiedenen Bekleidungen, wie Aluminium-Verbundplatten, Aluminium-Vollblechen, Faserzement-Platten, Glas-Verbundplatten, Feinsteinzeug-Platten, Keramik/Ziegel-Platten und Putzträger-Plattensystemen, geprüft.
Gegen eine Schutzgebühr von 9,95 EURO kann die FVHF-Leitlinie „VHF Schall“ als pdf-Datei bestellt werden.
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Bitte bestellen Sie die Leitlinie per Mail an: info@fvhf.de
Weitere Infomationen zur Leitlinie erhalten Sie auch in der folgenden Pressemitteilung.