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FVHF begrüßt Gesetzentwurf für Gebäudetyp E

16. Juli 2024

So soll ermöglicht werden, rechtssicher auf Baustandards wie Normen und allgemein anerkannte Regeln der Technik zu verzichten, sofern sie für die Gebäudesicherheit – wie etwa Brandschutz oder Statik – nicht notwendig und gesetzlich nicht zwingend sind. „Fachleute schätzen, dass sich dadurch bis zu zehn Prozent der Herstellungskosten einsparen lassen“, sagt Buschmann. 

Dazu Wolfgang Häußler, Geschäftsführer des FVHF: „Die längst überfällige Klarstellung des BMJ zum „Gebäudetyp E“ gibt dem smarten Ansatz beim Bauen dem gesunden Menschenverstand wieder Vorrang vor der rechtlichen Grundlage. Bauen mit Abweichungen von „anerkannten Regeln der Technik“, weg von Mikromanagement und Detailwut, soll Planern und Handwerkern wieder Mut, Zuversicht und Vertrauen für die Zukunft am Bau geben.“ 

Schon vor 15 Monaten hatte der FVHF am 18. April 2023 diesem wichtigen Thema mit einem Fachpressegespräch auf der BAU in München die Bühne geboten und so einen kleinen Teil zur raschen Umsetzung des Gebäudetyps E beigetragen. Auf dem Podium waren Experten aus Architektur, Handwerk, Baukultur, Politik und Wissenschaft, um in einem interdisziplinären Dialog auszuloten, wie das Bauen einfacher und kostengünstiger werden kann. Engagiert und überzeugend präsentierten Martin Jax (S+T Fassaden), Florian Scheible (Schöne Neue Welt Ingenieure), Sebastian Körber (FDP-Landtagsfraktion Bayern), Dr. Claudia Rudisch, (Bundesstiftung Baukultur), Florian Dilg (Architektur: Zwingel/Dilg und Leiter der Taskforce Gebäudetyp E der Bundesarchitektenkammer) und Prof. Jan R. Krause (Hochschule Bochum) die Geschlossenheit der Branche. 

Auch FVHF-Vorstand Andreas Reinhardt forderte bei einem Podiumsgespräch des Deutschen Werkbunds u.a. mit Theresa Keilhacker, Präsidentin der Berliner Architektenkammer und Sebastian von Oppen, Referatsleiter Bautechnik der Bundesarchitektenkammer, am 30. Januar 2024 die zügige Einführung: „Der Gebäudetyp E muss einen Rahmen festlegen, der definiert, an welchen Punkten man von anerkannten Regeln der Technik und Normen abweichen darf.“ Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz werden nun die Weichen gestellt.  

„Die vorgehängte hinterlüftete Fassade bietet in ihrer Modularität und Multifunktionalität ein großes Potenzial für den Gebäudetyp E. Unsere Mitgliedsunternehmen sind mit Service und Erfahrung dafür gut aufgestellt“, so FVHF-Geschäftsführer Wolfgang Häußler.

FVHF Vorstandsvorsitzender Andreas Reinhardt, 2.v.r., im Podiumsgespräch zum Gebäudetyp E beim Deutschen Werkbund Berlin mit Prof. Jan R. Krause, Hochschule Bochum, Florian Scheible, Schöne Neue Welt Ingenieure, Theresa Keilhacker, Präsidentin der Berliner Architektenkammer und Sebastian von Oppen, Referatsleiter Bautechnik der Bundesarchitektenkammer. Foto: ofat.berlin
FVHF Vorstandsvorsitzender Andreas Reinhardt, 2.v.r., im Podiumsgespräch zum Gebäudetyp E beim Deutschen Werkbund Berlin mit Prof. Jan R. Krause, Hochschule Bochum, Florian Scheible, Schöne Neue Welt Ingenieure, Theresa Keilhacker, Präsidentin der Berliner Architektenkammer und Sebastian von Oppen, Referatsleiter Bautechnik der Bundesarchitektenkammer. Foto: ofat.berlin

Mehr über die Position des FVHF zum Gebäudetyp E:

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